Impressum
Vermessungsbüro Adam & Schenk
Inhaber: Dipl.-Ing. Johannes Schenk
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Hermannstraße 6
42897 Remscheid
Kontakt
Telefon: 02191 / 60 90 30
Telefax: 02191 / 60 90 329
E-Mail: info@adam-schenk.de
Umsatzsteuer-ID
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz:
DE 332 650 119
Aufsichtsbehörde
Bezirksregierung Düsseldorf
Dezernat 31
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Für Ingenieurvermessungsarbeiten:
Ingenieurkammer Bau NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Zuständige Kammer:
Ingenieurkammer Bau NRW
Zollhof 2
40221 Düsseldorf
Verliehen in: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Bund der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure
einsehbar unter: https://www.bdvi.de/de/home
Gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5c) TMG die Angabe der berufsrechtlichen Regelungen und das Zugänglichmachen dieser Regelungen aufführen, z.B. : Der Berufsstand der ÖbVI unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: (z.B. ÖbVIG NRW, VermWertKostO NRW, BauKaG NRW, BauO NRW. Sämtliche Vorschriften können unter www.recht.nrw.de eingesehen werden).
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
AXA Versicherung AG
51171 Köln
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Zentrale Kontaktstelle nach dem Digital Services Act – DSA (Verordnung (EU) 2022/265)
Unsere zentrale Kontaktstelle für Nutzer und Behörden nach Art. 11, 12 DSA erreichen Sie wie folgt:
E-Mail: info@adam-schenk.de
Telefon: 02191 / 60 90 30
Die für den Kontakt zur Verfügung stehende Sprache ist: Deutsch.
Die Einrichtung einer Internet-Homepage ist zulässig. Sie darf jedoch lediglich Informationswerbung enthalten, weder Qualitäts- noch Sympathiewerbung sind zulässig.
Durch den Dateinamen der Internetpräsentation (Titel) oder durch Dateinamen einzelner Seiten der Internetpräsentation darf sich der ÖbVermIng keine Wettbewerbsvorteile verschaffen.
Die Präsentation der Geschäftsräume und der technischen Ausstattung durch Fotos oder vergleichbare Darstellungen sind nicht gestattet. Fotos des ÖbVermIng oder seiner Mitarbeiter in Internetpräsentationen sind ebenfalls unzulässig.
Die Angabe von Referenzen jeglicher Art ist – auch im Rahmen einer Internetpräsentation – nicht gestattet, da sie in Form, Inhalt und Umfang keine sachdienliche Unterrichtung über die berufliche Tätigkeit des ÖbVermIng darstellt (unzulässige Qualitätswerbung).
Auszüge aus dem Stichwortverzeichnis zur Auslegung des Werbeverbots für die ÖbVermIng in NRW (§9 Abs. 1 Satz 5 ÖbVermIngBO NRW).